Wie es mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter geht

eHealtCom Chefredakteur Philipp Grätzel von Grätz hat mit Susanne Ozegowski, die die Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ im BMG leitet, und mit Sebastian Zilch, dort Leiter der Unterabteilung „Gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health“ über die Inhalte des neuen Digitalgesetzes und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes gesprochen, mit denen die Ergebnisse des Strategieprozesses umgesetzt werden sollen. Zum Originalinterview.

Dass die Digitalisierung die Anbieterstruktur in deutschen Gesundheitswesen grundlegend ändern könnte, dürfte bekannnt sein. Ein Schritt dazu soll die “Öffnung der 30% Klausel für Telemedizin” sein.

Ozegowski: “Wir denken, dass es ein Berufsbild Teleärzt:in gibt, dessen Aufgabenspektrum sich etwas unterscheidet von dem von Ärzt:innen in der Praxis, die gelegentlich auch telemedizinische Leistungen anbieten. Das Gegenargument lautet immer, dass bisher eh kaum jemand die 30 % Grenze erreicht. Das stimmt, aber ich glaube trotzdem, dass diese Grenze professionellen teleärztlichen Angeboten in Deutschland im Weg steht. Wir würden das gerne ermöglichen, aber natürlich wollen wir auf gar keinen Fall, dass es irgendwann nur noch Teleärzt:innen gibt. Es wird auch weiterhin eine flächendeckende Vor-Ort-Infrastruktur benötigt, und deswegen werden wir die Aufhebung der 30%-Regelung durch strukturelle Regelungen begleiten.”

Erfreulich, dass hier weiter gedacht wird. Allerdings nicht weit genug. Denn Digitalisierung wird nur dann ihre innovative und strukturverändernde Kraft entfalten können, wenn sich auch Strukturen und Honorierungen verändern.

Nur wenn über die Einzelschritte “Krankenhausreform”, die Veränderung der ambulanten Strukturen und die “technische” Digitalisierung hinaus weiter gedacht wird, kann es gelingen, die für die Anpassung an den demographischen Wandel notwendigen Veränderungen in angemessener Geschwindigkeit durchzuführen.


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